| Beitrag von Peter ® , May 24,2004,01:43 | Archiv | ||||
Der für die Verhängung der Zwangsgelder verantwortliche Herr Stadtdirektor befand im Oktober 01, dass es mit der ‚Würde seines Amtes’ ohne Schwierigkeiten vereinbar sei, sich der durchsichtigen Aussage einer (mittlerweile der Falschaussage überführten) Intrigantin, Christa Porten-Wollersheim zu bedienen, um eine ganz offensichtlich höchst persönliche Abneigung gegen die Aktionen dieses (für einen rechtsbeflissenen Stadtrechtsdirektor vermutlich unglaublich provokanten) Bürgerrechtlers schein legitimieren zu können.
Geißlers Verhalten in dieser Sache verwundert Kenner seiner Person nicht. Für Stadtrechtsdirektor Geißler ist es ja auch problemlos mit der ‚Würde seines Amtes’ in Einklang zu bringen, das Freiburger Verwaltungsgericht zu belügen (siehe Unfassliche Machenschaften von Stadtrechtsdirektor Markus Geißler). – Obwohl das Verwaltungsgericht die jeder Logik entbehrende absurde Auffassung vertritt, dass 'nackt’ sei, was einem Beobachter wie nackt ‚erscheine’ (es daher unerheblich sei, ob die Geschlechtsteile bedeckt wären oder nicht), und obwohl das Verwaltungsgericht trotz der Widersprüche, in die sie sich verwickelt hat, und trotz eidesstattlicher Versicherungen zugunsten des Nacktläufers, der Intrigantin schlicht glauben will, hat es dem Herrn Stadtdirektor offenbar eine Lehre für dessen respektlose Lügerei gegenüber dem Gericht erteilen wollen, und dies verhalf dem Nacktläufer zu einem völlig unerwarteten überraschenden ‚Sieg’. :-)
Peter
dazugehöriger link: Die sehr ausführliche Urteilsbegründung des Freiburger Verwaltungsgerichts
--modified by Peter at Mon, May 24, 2004, 01:55:18
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Re: : Stadt Freiburg muss rund 5.000 Euro Zwangsgelder an Nacktläufer zurückzahlen -- Peter | |||||
| Beitrag von Peter ® , May 24,2004,13:21 | nach oben | Archiv | |||
Was sagt es über die Richter, dass ihnen folgender nahe liegender Gedanke in diesem Zusammenhang nicht kam?: "Es spricht für die Glaubwürdigkeit des Nacktläufers, dass er in den ganzen Jahren trotz annähernd 100 Anzeigen noch nie einen Lauf, den er unternommen hatte, leugnete - im Gegenteil!" - Offensichtlicher voreingenommen argumentieren, als die Richter es hier tun, kann man ja wohl nicht mehr.
Peter
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Re: : Stadt Freiburg muss rund 5.000 Euro Zwangsgelder an Nacktläufer zurückzahlen -- Peter | |||||
| Beitrag von Peter ® (DPN,Peter), May 31,2004,12:02 | nach oben | Archiv | |||
Peter

--modified by Peter at Mon, May 31, 2004, 12:03:16