| Beitrag von Peter ® , Mar 03,2005,23:55 | Archiv | ||||
Die Würde des Gerichts ist, anders als die Würde des Menschen, antastbar, denn Institutionen haben keine 'Würde' und genießen keine 'Menschenrechte'. Die 'Würde des Gerichts' muss in deiner Demokratie auch antastbar sein, denn sie hängt von der Persönlichkeit, Kompetenz und Ausstrahlung der dort agierenden Juristen, insbesondere natürlich der jeweiligen Richter ab, hängt davon ab, wie diese Juristen, insbesondere natürlich die Richter, mit der ihnen von der Gesellschaft übertragenen Macht umgehen. Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.
Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider (Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
Ideal wäre es, wenn die Gerichte ihre sehr angreifbare 'Würde' einer natürlichen, einer überzeugenden Autorität verdankten. Solch eine Würde wäre durch überzogene Kritik oder Polemik gar nicht berührbar: Die Bürger würden den Kritiker einfach für einen Spinner halten. Doch die Würde deutscher Gerichte scheint so 'verletzlich' zu sein, dass sie nur durch Androhung von Gewalt geschützt werden kann. (Es ist eine Art 'Selbstbedienung' der Justiz, die staatliche Gewalt für ihre selbstsüchtigen Zwecke missbraucht.) Darauf deuten eine Vielzahl von Prozessen hin, bei denen sich die Justiz mit sich selbst beschäftigt, statt das zu tun, wofür sie von unseren Steuergeldern bezahlt wird. Es ist beschämend für Deutschland, dass diese Situation von der OSZE kritisiert werden muss (siehe unten).
Die 'Götter in Weiß' sind schon seit vielen Jahren von ihrem Thron gestoßen: Berichte über immer neue Betrügereien, in die Hunderte oder gar Tausende von Medizinern verwickelt sind, skandalöse Fehler medizinischer Gutachter, Schlamperei bei Operationen ... - die Liste wäre einfach zu lang. Die Folge ist eine erschütternde und gleichermaßen befreiende Erosion der Autorität eines ganzen Berufsstandes. Und das ist gut so: Wir Patienten müssen uns der Gefahren bewusst sein, die in Arztpraxen und in Kliniken auf uns lauern. Wir dürfen uns nicht, vertrauensvoll und kritiklos, 'anheim geben', denn 'die Verhältnisse sind nicht so', dass wir das gefahrlos tun könnten - leider.
Angesichts solcher Verhältnisse ist es ein Skandal, wie viel Arbeitszeit von deutschen Ermittlungsbeamten und Richtern darin investiert wird, unliebsame Kritiker der Justiz mit unsinnigen Strafanzeigen und selbstgerechten Urteilen zu schikanieren. Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider würden bei Dorfrichter Laudi aus Kirchhain (Hessen), dem in der Richterdatenbank mittlerweile für seine wahrlich 'besonderen' richterlichen Leistungen ein 'Ehrenplatz' gebührt, sicherlich die Haare zu Berge stehen. Man hat den Eindruck, Schneider hatte genau diese Sorte Richter vor Augen, als er sein vernichtendes Urteil über die deutschen Richter fällte (siehe das einleitende Zitat von Dr. Schneider). Laudi hat nicht nur den Unsinn zu verantworten, über den wir in unserem letzten LeiDartikel berichteten (siehe Dorfrichter Laudi und die Wolfsangel-Affäre), auch die folgende Posse geht auf sein Konto: Selbstgefällige Selbstgerechtigkeit und autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung. Eigentlich kann man dem, was er sich leistet, nur noch in Form einer Satire wirklich gerecht werden: Dorfrichter Laudi und der schöne Tod der Kühe.
Jede Fachkraft wird eigentlich dringend benötigt, und Leute wie Dorfrichter Laudi, aber auch Staatsanwalt Franosch oder Oberstaatsanwalt Jörg und wie sie alle heißen (in unserem Fall heißt der Sünder Oberamtsanwalt Waschke), haben nichts Besseres zu tun, als Kritiker der Justiz dafür zu jagen, dass sie Missstände in deutlichen Worten anprangern. (Nebenbei: Sie, verehrte Leser, dürfen sicher sein, dass auch wir 'jagen' können, und wir lassen uns von derlei Wadenbeißerei sicher nicht einschüchtern!)
Deutsche Justizbeamte und Behördenvertreter genießen allerdings auch, was die Möglichkeit zu derartigen Machenschaften angeht, aufgrund des deutschen Strafrechts einen besonderen Komfort, der von der OSZE mit folgenden Worten kritisiert wird: "Strafgesetze wegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSZE-Normen nicht konform; ihre Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung."
Die Schweinereien, die Zwangsburger Behördenvertreter dem Nacktläufer gegenüber ihrerseits zu verantworten haben, sind ungezählt (siehe die lange Liste behördlichen Terrors gegen den Nacktläufer): Psychiatriesierungsversuche, behördlicherseits geförderte Intrigen incl. nachweislicher Falschaussagen vor Gericht, rechtwidrige Festnahmen, unsinnige Strafbefehle wegen vorgeblich nicht angemeldeter Demostrationen (so dreist, dass es sogar Richter am Amtsgericht Dr. Udo Schleef - genannt Schleefmütze - zu viel wurde und er den Nacktläufer freisprach), rechtswidrige Verhängung von Zwangsgeldern (so dreist, dass es sogar dem Verwaltungsgericht Freiburg zu viel wurde und es das Zwangsgeld als das einstufte, was es war: rechtswidrig) und, last but not least, ein widerlicher Missbrauch mit dem Missbrauch durch die Stuttgarter Landesregierung.
Eine hervorragende Rolle in dieser langen Liste behördlicher Schweinereien spielt Stadtrechtsdirektor Markus Geißler (Jg 1947). Er besaß die Dreistigkeit, zur Befriedigung seiner nur als Rachlust einzustufenden Bedürfnisse das Verwaltungsgericht zu belügen, um ein (von genau diesem Gericht, wie bereits erwähnt, mittlerweile als 'widerrechtlich' eingestuftes) Zwangsgeld auf der Grundlage dieser Lüge durchsetzen zu können.
Aber Geißler ist bei den Zwangsburger Behörden nun wahrlich kein Einzelfall, wie uns durch Oberverwaltungsrat Jürgen Weckerle (Stellvertretender Leiter des 'Amtes für öffentliche Ordnung') sofort erkennbar wird (siehe Wie das Zischen einer Schlange - er hat, wie man an den toten Links bemerkt, seine Homepage verständlicherweise nach meiner speziellen Werbung für seine Seite schleunigst aus dem Netz entfernt ... :-)
Diese beiden ach so rechtsbeflissenen Beamten haben sich offenbar zusammen getan, um sich gegenseitig ein wenig Mut zu machen. Anders ist die sehr 'späte' Reaktion von Geißler auf die ihm seit Monaten und Jahren nachweislich bekannten 'Bewertungen' seiner Machenschaften durch mich nicht erklärbar (Geißler wird ja nun von mir seit mehr als drei Jahren regelmäßig gegeißlert, aber auf eine Anzeige hat er es bisher wohlweislich noch nicht ankommen lassen).
Und was haben diese beiden 'Ritter für die Ehre von Zwangsburger Behördenvertretern' nun gegen mich vorzubringen?
Hier der Strafbefehl, der aufgrund des Einspruchs des Nacktläufers zur 'Anklageschrift' in diesem Verfahren wurde.
Markus Geißler behauptet, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, es sei beleidigend, dass das Beschwerdezentrum auf der Seite WANTED Leser darum bittet, der Redaktion bei Recherchen und der Beschaffung von Informationen über bestimmte Personen zu helfen. Das ist ähnlich idiotisch, wie einen Verkehrspolizisten dafür anklagen zu wollen, dass er Verwarnungsgelder verhängt, denn es ist der Job von Journalisten, Informationen (auch über Menschen) zu sammeln!. Der Vorwurf der Beleidigung ist derart an den Haaren herbei gezogen, dass man darüber lachen könnte, würde nicht Staatsanwaltschaft und Richter Stark in Freiburg diesen dämlichen Unsinn zum Anlass für eine Strafe nehmen.
Und dann regt sich der Mann außerdem darüber auf, als StadtUNrechtsdirektor bezeichnet zu werden. Ausgerechnet ein solcher 'Beamter', dessen durch und durch verachtenswertes Handeln als abschreckendes Beispiel für Machtmissbrauch in jedes 'Schwarzbuch' passen würde, schreckt vor der Skrupellosigkeit nicht zurück, sein Opfer auch noch wegen Beleidigung belangen zu wollen. Wie soll man denn einen Beamten schließlich nennen, der eigentlich für 'Recht' zuständig wäre, der aber nicht davor zurück schreckt, wissentlich ein Gericht zu belügen, um damit gegen einen Bürgerrechtler behördlichen Terror zu ermöglichen? Die Bezeichnung 'StadtUNrechtsdirektor' ist die in diesem Fall mildeste aller möglichen Formen von Kennzeichnung, die diese 'Person' (des öffentlichen Lebens) sich ja wohl zu gefallen lassen hat.
Doch das sah Richter Stark (seither mit dem Spitznamen 'Schwacher Auftritt' versehen) ganz anders: Er folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in allen Punkten.
In der Strafprozessordnung, § 243 [Durchführung der Hauptverhandlung], Abs. 4, heißt es: "Vorstrafen des Angeklagten sollen nur insoweit festgestellt werden, als sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. Wann sie festgestellt werden, bestimmt der Vorsitzende."
Im Jahre 2003 hatte der Beschuldigte einen Strafbefehl wegen 'sexuellen Missbrauchs von Kindern' akzeptiert. Der Annahme des Strafbefehls lag ein Vorgehen der Staatsanwaltschaft zu Grunde, das man umgangssprachlich als 'Erpressung' bezeichnen würde (auch wenn diese Kennzeichnung im juristischen Sinne unzutreffend ist - siehe Landeseregierung von Baden-Württemberg betreibt Missbrauch mit dem Missbrauch). Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass die Behörden darauf spekuliert haben, dass der Beschuldigte aufgrund dieses Strafbefehls einen öffentlichen Prozess um jeden Preis vermeiden würde und damit perfekt zu disziplinieren wäre. Aber die Rechnung von Staatsanwaltschaft und Gericht, auf diese primitive Art einen Bürgerrechtler einschüchtern zu können, wird nicht aufgehen! Die unglaubliche Ansammlung von Machenschaften gegen den Nacktläufer ist zudem einfach viel zu auffällig, um nicht auch den naivsten und gutgläubigsten Bürger in dieser Angelegenheit misstrauisch gegen die Justiz und die Behörden werden zu lassen!
Es ging in diesem Prozess also um den Vorwurf der Beleidigung. Die Frage stellt sich (im Sinne des § 243, der oben zitiert wurde): Welchen Sinn hatte das geradezu genüssliche Ausbreiten der widerlichen (nie bewiesenen) Straftaten, die dem Strafbefehl zugrunde lagen, für diesen Prozess? Warum entschied der Vorsitzende Richter sich dafür, diese Missbrauchs-Affäre in diesen Prozess einzubringen? Fühlt sich das Amt für öffentliche Ordnung etwa 'missbraucht'? Ging es bei dieser Farce von einem Prozess um 'sexuell motiverte Straftaten'? Oder ist der Verdacht gerechtfertigt, dass es um 'Stimmungsmache' und 'Rache' ging (persönliche Diskreditierung des Beschuldigten)? - Diese Gelegenheit, der Öffentlichkeit den auf der Grundlage mieser Intrigen zustande gekommenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wieder ins Bewusstsein zu rufen, wollte sich das Gericht offenbar nicht entgehen lassen.
Und Richter Stark setzt sogar noch eins drauf, begnügt sich also nicht damit, für die aktuelle Verhandlung völlig irrelevante Vorwürfe aufzuwärmen: Er behauptete, als ob er das Gericht gegen die Berichterstattung des Beschuldigten hier im Internet in Schutz nehmen wollte, in der mündlichen Urteilsbegründung, die Annahme eines Strafbefehls sei einem 'umfassenden Geständnis' gleichzusetzen.
Justizministerin Zypries sieht das ein wenig anders. In einer Rede vom 30. 10. 2003 zum Justizmodernisierungsgesetz sagt sie: "Denkbar ist, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgibt oder einen Strafbefehl akzeptiert, um ein belastendes öffentliches Hauptverfahren zu vermeiden oder abzukürzen."
Das Kammergericht Berlin stellt zum Thema 'Schuld' und 'Annahme eines Strafbefehls' im Juli 2004 fest: "Das Unterlassen des Einspruches läßt sich keineswegs als Schuldeingeständnis deuten; denn dafür kann es – wie etwa hier – die verschiedensten Gründe geben (vgl. Stree NStZ 1992, 153, 157)." (1 AR 615/04 – 5 Ws 321/04)
Doch damit nicht genug!
Bei der Feststellung der Personalien machte der Beschuldigte von seinem Recht Gebrauch, seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offenlegen zu müssen. 'Schwacher Auftritt' ließ sich auch an dieser Stelle die Chance nicht nehmen, den Beschuldigten zu düpieren. Unverfroren und respektlos unterlief er den Anspruch des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung und breitete auf der Grundlage von schriftlichen Unterlagen in den Akten die wirtschaftlichen Verhältnisse in aller Ausführlichkeit vor der Öffentlichkeit aus. Wichtig auch hier: Er musste das nicht tun! Er tat es, weil er das so wollte.
Doch auch damit noch immer nicht genug!
An einer anderen Stelle warf Richter 'Schwacher Auftritt' dem Beschuldigten vor, er hätte, wenn es ihm wirklich nur um das Anprangern der Missstände gegangen sei, statt einzelne Personen anzugreifen, schließlich schreiben können, die "Stadt Freiburg" habe dies oder das getan. Es verschlägt einem die Sprache, so unglaublich dumm oder aber, schlimmer noch, heimtückisch ist dieser Vorschlag. Genau das nämlich hatte Dr. Brosa getan: Er hatte 'der Staatsanwaltschaft von Marburg' Untätigkeit vorgeworfen, und genau daraus hatte ihm ein junger, äußerst ehrgeiziger Staatsanwalt mit Namen Franosch einen Strick zu drehen versucht und ihm vorgehalten, er würde mit dieser Formulierung unterstellen, jeder einzelne Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Marburg sei gemeint (siehe unseren Bericht Autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung).
Auffällig eher, welche Verfahren die Staatsanwaltschaft einstellt. Ein unsägliches Urteil zum Thema Verkehrsrecht führte, parallel zu den Ermittlungen in dem hier beschriebenen Fall, ebenfalls zu Ermittlungen wegen Beleidigung. Dort hatte der Beschuldigte geschrieben: "Der Richter am Landgericht (Braunschweig) Serra Oliveira gehört entweder umgehend wegen 'geistiger Schwäche' suspendiert oder aber wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht gestellt und bestraft." (Siehe Wenn ein Richter sich mit den Naturgesetzen anlegt.) Dieses Verfahren wurde nach § 154, Abs. 1 von Staatsanwalt Stuhlmann eingestellt (siehe Einstellungsbescheid vom 8. 2. 2005).
In dem der Einstellung zugrunde liegenden § 154 heißt es: Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1.
wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt"
Das nennt man 'Gestaltungspielraum' der Juristen ...
Die spannende Frage lautet nun, warum das eine Verfahren eingestellt wurde und das andere nicht. Neben dem Beschuldigten wurde in dem eingestellten Verfahren nämlich auch gegen Dr. Brosa (dem Geschädigten in dem Verkehrsgerichtsverfahren) wegen Beleidigung ermittelt. Bei Dr. Brosa würde § 154 nicht greifen, denn er hat noch lange nicht dieses 'Vorstrafenregister' angesammelt. Wieso wurde das Verfahren dennoch eingestellt? - Könnte es sein, dass dieses Verfahren einfach deshalb eingestellt wurde, weil die Staatsanwaltschaft verhindern wollte, dass die unglaublich peinlichen Details dieses Urteils von Serra de Oliveira anlässlich eines solchen Verfahrens öffentlich ausgebreitet würden? - So wie Richter 'Schwacher Auftritt' eben die 'peinlichen Details' des Strafbefehls gegen den Beschuldigten genüsslich öffentlich ausbreitete?
Ja, dass ist halt der 'Gestaltungsspielraum' der Juristen ...
In seinem Plädoyer wandte sich der Beschuldigte an die Zuschauer im Gerichtssaal und informierte sie darüber, dass diejenigen, die sich für die Hintergründe dieser sog. 'Vorstrafen' interessieren würden, nach der Verhandlung von ihm eine Pressemitteilung dazu erhalten könnten (es ist der Text, auf den hier schon mehrfach verlinkt wurde). 'Schwacher Auftritt' wies ihn scharf zurecht, er hätte IHN bei seinem Plädoyer anzuschauen und es sei 'unüblich', sich in einer Verhandlung an die Zuschauer zu wenden.
Die regelmäßigen Leser dieser Seiten wird diese Behauptung verwundern. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass der bereits erwähnte junge, ehrgeizige Staatsanwalt Franosch vom Amtsgericht in Kirchhain (bzw. der Staatsanwaltschaft Marburg) sich während einer Verhandlung gleich DREI MAL explizit an die im Raum anwensenden Pressevertreter wandte (siehe Staatsanwalt Franosch wendet sich während der Verhandlung mehrfach direkt an die anwesende Presse).
Ja, das ist halt wieder der 'Gestaltungsspielraum' der Juristen ...
Welch eine Anmaßung und welche Unverschämtheit! Ein 'Zuschauer' nimmt ein gesetzlich ihm zustehendes Recht wahr! Der 'Zuschauer' repräsentiert sogar, wenn man so will, eine Art 'Verfassungsorgan', nämlich die Öffentlichkeit, die die Justiz, nach dem Willen unseres Grundgesetzes, kontrollieren soll. Dem 'Zuschauer' gegenüber hat der Richter gefälligst mit Respekt zu begegnen!
Respektlose Richter sind schwache Richter!
Verehrter Herr Richter Stark! Meinen Sie nicht, dass es der Würde eines Richters an einem deutschen Gericht besser anstünde, etwas gelassener mit solchen Situationen umzugehen?
Dr. Peter Niehenke
--modified by Peter at Fri, Mar 04, 2005, 14:00:18
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Re: : Kleine Würstchen unter schwarzen Roben -- Peter | |||||
| Beitrag von Grappa/Eifel ® , Mar 04,2005,09:56 | nach oben | Archiv | |||
Die Verselbständigung von Diensten ist uns u.a. vertraut unter den Stichworten Bürokratie und Formalismus. Wie die Bürokratie verwaltet der Formalismus eine Not-Lage, die er selbst hervorgerufen hat (Salber, Seelenrevolution). Hier herrschen C. Northcote Parkinsons Gesetze! [ http://de.wikipedia.org/wiki/Parkinsons_Gesetz ]
Ins Bild gebracht: Mit vampirischer Zwangs-läufigkeit sucht die "Robe" (Formalismus&Co), das "nackte Menschsein" zu erledigen.
Wie wir aus alten Märchen und neueren Filmen wissen, ist mit vampirischen Figurationen nicht zu spassen. Lassen sie sich nicht hinreichend bannen, helfen vernünftige Erklärungen nichts mehr: entweder wird man umgebracht, oder man muß selber umbringen. Ihr glaubt, das ist nur "Kinderkram"? Dann wartet mal ab, bis ihr einem Vampir begegnet!
Grappa, Nu|do|ka (|)
--
http://lebenswege.de
Nu|Do - Der Weg der nackten Wahrheit
--modified by Grappa/Eifel at Fri, Mar 04, 2005, 13:47:29
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Re: : Re:: Kleine Vampir-Kunde: Die Verselbständigung von Diensten -- Grappa/Eifel | |||||
| Beitrag von Peter ® , Mar 04,2005,13:36 | nach oben | Archiv | |||
Ihr glaubt, das ist nur "Kinderkram"? Dann wartet mal ab, bis ihr einem Vampir begegnet!Ja, diese Art 'Vampire' sind unter uns - und oft spüren sie selbst nicht einmal, dass sie (mittlerweile) zu einem solchen 'Vampir' mutiert sind. Man merkt das dann an der Verständnislosigkeit, ja Fassungslosigkeit, mit der sie auf unsere Forderungen reagieren ...
Seit Beginn meines bürgerrechtlichen Engagements ging es mir daher praktisch nie darum, Prozesse zu gewinnen (auch bei dem hier in Rede stehenden Prozess ging es zu allerletzt darum). Anprangern kann man solche Machenschaften nur, wenn man den Prozess verliert :-) Und um einen Prozess zu verlieren, genügt es ja (selbst dann und gerade dann, wenn man eigentlich im Recht ist), - leider - schon, das Gericht und die Behörden durch 'dosierte Anmaßung' ein wenig zu provozieren ;-)
Man muss 'Wind säen', wenn man einen Sturm provozieren will ..
Herzliche Grüße
Peter
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Re: : Kleine Würstchen unter schwarzen Roben -- Peter | |||||
| Beitrag von Cornet ® , Mar 07,2005,07:33 | nach oben | Archiv | |||
Grüße
Paul (oder so)
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Re: : Kleine Würstchen unter schwarzen Roben -- Peter | |||||
| Beitrag von Jochen / Bistro Atlas ® , Mar 07,2005,20:31 | nach oben | Archiv | |||
Bei einer Gerichtsverhandlung bei der es um die Feststellung von sexueller Selbstbestimmung bei Kindern/Jugendlichen ging, wandte sich der Staatsanwalt in den Zuschauerraum und damit zur Presse und referierte über die Gefahren von Cannabis. ;-)
Irgendwie schien er einen Zusammenhang herzustellen zu wollen von der THC- und einer angeblichen Sex-Droge, hat aber nach seinem moralischen Rundumschlag die Kurve wieder bekommen. ;-)
So geschehen im Landgericht Karlsruhe - auswärtige Strafkammer - Sitz Pforzheim.
Der Beschuldigte meinte in dieser Zeit des Plädoyers einer Verwechslung des Strafdeliktes zu unterliegen. ;-)
--modified by Jochen / Bistro Atlas at Tue, Mar 08, 2005, 18:37:06
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Re: : Kleine Würstchen unter schwarzen Roben -- Peter | |||||
| Beitrag von Peter ® , Apr 19,2005,02:21 | nach oben | Archiv | |||

Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme, dabei insbesondere dem Geständnis des Angeklagten und der Einvernahme der Zeugen Rubsamen, Weckerle und Geißler steht folgender Sachverhalt zur Überzeugung des Gerichts fest:
1.
Am 18.08.2004 führte er über die von ihm betriebene Internetseite des "Beschwerdezentrums" unter der Überschrift "Wanted Kennen Sie eine dieser Personen? (siehe unten)" Personen, die von ihm als "Sündige Ermittier, unfaire Jäger, Denunzianten, rechtsbeugende Richter und schwarze Schafe" bezeichnet und namentlich auf; dabei auch den ihm bekannten Stadtrechtsdirektor Markus Geißleer wie folgt" Stadt(un)rechtsdirektor Markus Geißler (Jahrgang '1947) Freiburg.
Die oben genannte Internetseite lautet weiter wie folgt: "Hier die Liste von Personen, die im Zusammenhang mit aktuellen Recherchen für uns von Bedeutung sind)". Danach werden mehrere Personen - zwei Richterinnen, ein Staatsanwalt, ein medizinischer Gutachter und ein Leiter einer Justizvollzugsanstalt sowie Stadtrechtsdirektor Markus Geißler - aufgeführt. Danach finden sich die Passagen: "... dann helfen Sie uns bitte bei unseren Recherchen" und
"eine Information kann mehr wert sein als eine Spende" und weiter
"Wir geben es ja zu: Ganz ohne Freude an der "Vertauschung der Rollen" ist diese Rubrik nicht entstanden. Ein Fokus des Beschwerdezentrums besteht ja darin, gegen (sündige) Ermittier zu ermitteln, (unfaire) Jäger zu jagen, Denunzianten als solche öffentlich zu denunzieren und (rechtsbeugende) Richter zu richten (zu brandmarken). Doch solche Freude wäre für uns niemals Grund (genug), eine solche Rubrik einzurichten. Es geht um etwas Ernsteres: Es geht darum durch Hintergrundinformationen das Handeln von Behördenvertretern und Juristen im Kontext ihrer jeweiligen Werte und Lebensumstände (besser) verstehen zu können." Insgesamt wird auf diesen Internetforum dazu aufgerufen, Hintergrundinformationen jeglicher Art über die oben bezeichneten Personen zu besorgen."
Durch diese Vorgehensweise versuchte der Angeklagte nicht nur an Informationen aus der privaten Sphäre von Herrn Geißler zu kommen, sondern auch diesen durch die oben erwähnten Formulierungen in seiner Ehre zu verletzen.
2.
In einem im Juli 2004 unter dem Datum 05. Juli 2004 in der Rubrik www.waldfkk.de herausgegebenen Flugblatt wendete sich der Angeklagte gegen Stadtoberverwaltungsrat Jürgen Weckerle, den ebenso wie Stadtamtsdirektor Geißler aufgrund seiner bereits seit Jahren dauernden Auseinandersetzung als sogenannter "Nacktläufer" kannte und als Gegner seiner Auffassung ansah. Das Flugblatt hatte folgenden Inhalt: "Pressemitteilung - Flugblatt Nach Stadt(UN)rechtsdirektor Markus Geißler nun wieder "Stadtoberverwaltungsrat" Jürgen Weckerle Der Behördliche Terror gegen den Nacktläufer von Zwangsburg nimmt immer groteskere Formen an Wer Gesichtszüge zu "lesen" in der Lage ist, kann dem Herrn Oberverwaltungsrat die innere Haltung förmlich ansehen: Herr Weckerle ist tendenziell eher rückwärt gewandt, betreibt z. B. "Ahnenforschung" (www.stud.uni-karlsruhe.de/-unax/theweckerles/). Er ist ein Mann der Konventionen und wählt vermutlich "rechts" - obwohl er sich mit dem Grünen Oberbürgermeister von Freiburg (Zitat: "Der Nacktläufer hat doch eh ein Rad ab!") in diesem Punkt vermutlich sogar noch einig ist, denn unser OB ist zwar Schirmherr eines "ChristopherStreet-Day" in einem Dorf im Schwarzwald (das gehört heutzutage zur political correctness), aber als es darum ging, Toleranz zu beweisen, die noch nicht zur "political correctness" gehört (etwa der Wald-FKK-Bewegung gegenüber), da musste unser OB sich ja sogar von seiner Konkurrentin von der CDU in Sachen Toleranz eine Lektion erteilen lassen. Herr Weckerle ist erfinderisch, wenn es um Schikanen und Verdrehung des Rechts geht.
Mein verehrter Herr Weckerle, ich hatte ja das zweifelhafte Vergnügen, mit Ihnen telefonieren zu dürfen, um Sie auf die Rechtswidrigkeit Ihres Handeins wenigsten hingewiesen zu haben. Es war ein Erlebnis, wie nach Nennung meines Namens die Atmosphäre derart erkaltete, dass mir der Telefonhörer in der Hand zu vereisen schien. Ihre Stimme nahm einen bedrohlichen, aber auch einen gehetzten Tonfall an, und ich meinte förmlich spüren zu können wie sich Ihre Augen, einer Raubkatz bei der Jagd vergleichbar, zu einem schmalen Schlitz verengten. Als ich Ihnen deutlich machte, dass Sie erneut gegen das Recht verstoßen mit dem, was Sie tun, dass Sie weder zu dieser Art von "Umdeutung" des Urteils noch zur "Verrechnung" das Recht haben, da die Forderungen längst abgetreten wurden, antworteten Sie mit nur notdürftig kassierter Aggressivität: "Machen wir aber! _ Sie können ja den Rechtsweg beschreiten!" - Ja, Herr Weckerle, ich weiß das ja, und die Bevölkerung soll es eben auch wissen: Sie machen das halt! Sie belügen halt "notfalls" ein Gericht, wenn Sie anders Ihre ganz persönlichen Rachebedürfnisse einem Bürgerrechtler gegenüber nicht befriedigen können. Sie schaffen halt mit der Ihnen von den Bürgern der Stadt übertragenen staatlichen Macht einfach mal Fakten, entziehen einem Bürger rechtwidrig für Jahre (bis halt das Verwaltungsgericht auch über diesen Rechtsbruch entschieden hat) möglichst viel liquidität, missbrauchen halt Ihre Machstellung ohne jeden Skrupel. Nur: Das nutzt Ihnen in meinem Fall nichts - im Gegenteil: Sie werden dafür von mir vorgeführt (und sie liefern mir immer wieder neuen Anlass, Sie weiter vorführen zu können). Doch auch das ändert nichts, denn Sie können von Ihrem Handlungsmuster nicht lassen, weil es doch "normalerweise immer funktioniert", nicht wahr? - Welcher Bürger, dem Sie machtmissbräuchlich etwas "rein würgen", hat schon die Energie, sich dagegen so erfolgreich aufzulehnen, nicht wahr?"
Das Flugblatt wurde teilweise im Stadtgebiet von Freiburg verteilt, insbesondere im Umfeld der Wohnung des Geschädigten.
Auch hierdurch wollte der Angeklagte den Geschädigten in der Ehre herabsetzen.
Strafantrag wurde gemäß 9 194 Abs. 3 StGB form- und fristgerecht gestellt.
Der Angeklagte hat somit in zwei Fällen einen anderen beleidigt, 99 185, 53 StGB.
Auf die etwaige Wahrnehmung berechtigter Interessen konnte sich der Angeklagte entgegen seiner Auffassung nicht berufen. Die vom Angeklagten eingeräumten Äußerungen standen zwar im Zusammenhang mit seinem seit Jahren mit der Stadt Freiburg geführten Auseinandersetzung, dienten dabei jedoch erkennbar nicht dazu, seinem eigenen Standpunkt Erfolg zu verschaffen, sondern die beiden Geschädigten persönlich zu verletzen und diffamieren.
Angesichts des Hintergrunds der Auseinandersetzung, der Vorstrafenbelastung, aber auch des abgelegten Geständnisses war die Verhängung von Geldstrafen von jeweils 20 Tagessätzen schuld- und tatangemessen.
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes konnte auf 30,00 € festgesetzt werden. Anhaltspunkte für die erforderliche Schätzung des Einkommens des Angeklagten lieferte insoweit sein an die Gerichtshilfe im Verfahren 25 Cs AK 2117/03 gerichtetes Schreiben.
Gemäß 9 42 StGB wurde dem Angeklagten gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von je 50,00 € zu bezahlen.
Die Kostenentscheidung folgt aus 9 465 Abs. 1 StPO.
Stark
Richter am Amtsgericht
25 Cs 250 Js 25380/04 – AK 2769/04
Urteil vom 28. 2. 2005, schriftliche Urteilsbegründung vom 4. 4. 2005
Zustellung am 8. April 2005
Berufung
Hiermit lege ich gegen das Urteil Berufung ein.
Begründung:
1. Es liegen keine Beleidigungen im Sinne von § 185 StGB vor
2. Selbst wenn bestimmte Äußerungen von den Betroffenen als ehrverletzend empfunden werden sollten, genießen diese Äußerungen dennoch den Schutz des Art. 5 I 1 GG, da es sich um Meinungsäuße-run-gen handelt, zu der jeder in Wort, Schrift und Bild berechtigt ist.
Vorbemerkungen:
Das “Beschwerdezentrum” ist ein Publikationsorgan im Internet (eine sog. Ezine), in dem leichtere oder schwere Fälle von Rechtsmissbrauch (Justiz), Behördenwillkür, Missbrauch von wirtschaftlicher Macht oder Medienmacht, Korruption oder Betrug durch die jeweiligen “Opfer” in öffentlich zugänglichen Diskussionsforen angeprangert werden können. Besonders schwere oder interessante Fälle werden redaktionell bearbeitet, in entsprechenden Rubriken vorgestellt und durch Pressemitteilungen in den ‚großen’ Medien bekannt gemacht.
Die Ezine ist in fünf große Rubriken unterteilt:
www.justzirrtium.de für den Bereich der Justiz
www.vergewaltung.info für den Bereich der Behörden
www.fehlinformation.info für den Bereich Medien und Internet
www.kundenreklamation für den Bereich Wirtschaftsmacht (incl. Banken und Versicherungen)
www.machtmissbrauch.info für Abhängigkeitsverhältnisse (z. B. Chef/Untergebner) und Mobbing
In unserer Selbstdarstellung (http://www.beschwerdezentrum.org/konzept.htm) schreiben wir zu unseren Motiven:
„Es gibt in Deutschland jedes Jahr Tausende Fälle von Mord, Totschlag, Körperverletzung, Betrug, arglistiger Täuschung, Psychoterror, Machtmissbrauch, Amtsmissbrauch, Kor-rup-tion, Vertuschung, Diskriminierung von Minderheiten, unterlassener Hilfeleistung, Rufmord und Fehlinformation durch die Medien, tendentiöser Berichterstattung oder auch nur überhöhter Rechnungen, schlechtem Service usw. usw.
Damit all dies unser Leben nicht ‚zur Hölle werden lässt’, gibt es Gerichte, Schiedsstellen, Verbraucherschutzverbände, freiwillige Selbstkontrolle, Ehrengerichtsbarkeiten, Monitor, KONTRASTE, PANORAMA und FAKT. Es gibt den Kinderschutzbund und die ‚Gesellschaft für humanes Sterben’. Es gibt die "Stiftung Warentest" und Testzeitschriften für Computer, Autos oder HIFI-Geräte usw. usw.
Braucht es da auch noch ein "Beschwerdezentrum" im www?
Was machen wir denn, wenn wir vor Gericht kein Recht bekommen? (Selbst unser höchstes Gericht hat nach Meinung namhafter Juristen schon "Recht gebeugt" statt "Recht gesprochen".)
Was machen wir denn, wenn eine Behörde oder ein Unternehmen seine Macht missbraucht, dabei aber nicht direkt gegen Gesetze verstößt, so dass wir uns juristisch nicht wehren können?
Was machen wir denn, wenn wir in den Medien "verheizt" worden sind, aber in einer Weise, die gerade noch durch das "Recht auf freie Meinungsäußerung" gedeckt ist, so dass wir mit unserer Forderung nach einer "Gegendarstellung" nicht durchkommen?
Was machen wir also, allgemein gesprochen, wenn wir "Opfer" geworden sind, doch es greift kein Gesetz und den Medien ist der Fall nicht wichtig genug für eine Berichterstattung?
Dann stehen wir da und können nur "die Faust in der Tasche ballen" ...
... oder wir wenden uns an www.beschwerdezentrum.org“
Beweis:
Anlage 1, Ausdruck der Internetseite http://www.beschwerdezentrum.org/konzept.htm
Bezogen auf die Fälle von Rechtsmissbrauch arbeitet unsere (kleine) Redaktion im Auftrage des “Verein gegen Rechtsmissbrauch e. V.” (mit Sitz in Frankfurt:
Beweis::
Anlage 2, Ausdruck der Seite mit der URL http://85.10.196.204/verein/index.htm
Die redaktionell gestalteten Artikel werden nach den in der freien Welt anerkannten journalistischen Grundsätzen erarbeitet (dazu zählt sorgfältige Recherche, gute Dokumentation, Obejektivi-tät usw.). Ich bin Mitglied im Deutschen Fachjournalisten-Verband (DFJV) und fühle mich als leitender Redakteur den ethischen Grundsätzen des Journalistenberufs zutiefst verpflichtet.
Eines der brisantesten Projekte des Beschwerdezentrums stellt die ‚Richterdatenbank’ dar:
www.richterdatenbank.org
Auf der Titelseite der Richterdatenbank werden einleitend einige Zitate deutscher Juristen aufgelistet, u. a. ein Zitat des unter Juristen hoch angesehenen Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider: „Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
Unter Bezugnahme auf diese Zitate schreibe ich als verantwortlicher Redakteur: „Zitate, von denen jedes einzelne zutiefst erschüttet, insbesondere auch deshalb, weil drei dieser Zitate von Richtern selbst stammen, und zwar von hohen Richtern. - Bei mir als Nicht-Juristen erwecken diese Zitate den Eindruck, als hätten viele der ‚gutmeinenden’ Richter, derjenigen Richter, deren ethisches Empfinden (noch) intakt ist, mittlerweile resigniert, als sähen sie keine realistische Chance mehr, die Missstände in ihrem eigenen Berufsstand zu verbessern, als seien sie auf ‚Hilfe von außen’ angewiesen, auf Unterstützung und Stärkung durch Politik und Öffentlichkeit, um evtl. doch noch etwas bewegen zu können. (‚Ich resigniere, aber ich mache weiter!’, Dr. Egon Schneider)“
Beweis:
Anlage 3, Ausdruck der Seite mit der URL http://www.richterdatenbank.org/richterdatenbank/
Gegen Ende des einleitenden Artikels auf der Titelseite der Richterdatenbank schreibe ich:
„Das wir mit dieser Datenbank nicht wollen, ist ‚Jagd auf Richter’ machen. Gerade die eingangs aufgeführten Zitate von (leider überwiegend ehemaligen) Richtern machen deutlich, dass viele Richter ja selbst die Zustände in der Justiz kritisieren und unter diesen Zuständen leiden bzw. gelitten haben. Wer Fachzeitschriften wie die ‚Neue juristische Wochenzeitschrift liest, wird tatsächlich auch immer wieder Artikel finden, die von einer überzeugend vermittelten Ethik getragen sind und ein hohes Maß an kritischer Distanz dem eigenen Berufsstand gegenüber dokumentieren. Dies gilt insbesondere für die von Juristen gemachte Zeitschrift 'Betrifft JUSTIZ'.
Wir verstehen daher auch das Eingangszitat von Bertolt Brecht nicht als Beschreibung der realen Verhältnisse, speziell in Deutschland, die wörtlich zu nehmen erlaubt wäre (die angeführten Richter-Zitate widerlegen Brecht ja geradezu). Das Zitat ist Polemik, aber es ist eine nur zu verständliche Polemik, denn der Justiz sind wir alle, völlig ohnmächtig, ausgeliefert ("Vor Gericht und auf hoher See ist man 'in Gottes Hand'."), und ohnmächtig Willkür ausgesetzt zu sein, erzeugt Hass.
Uns geht es um die Richter, die der ehemalige Richter am Oberlandesgericht, Dr. Egon Schneider, mit seinem Zitat im Auge hat (machtbesessen, unfähig, besserwissend), und nach seiner Aussage und unseren leidvollen Erfahrungen gibt es von dieser Sorte leider eben viele, zu viele!
Wir werden uns sehr um Fairness bemühen, denn wir wollen die ehrlichen Richter, die Richter vom Schlage Schneider oder Huhn ja unterstützen, wie oben beschrieben. Soweit wir die Möglichkeit haben, werden wir dazu Verhandlungen persönlich beiwohnen.“
Aus diesen Zitaten und aus der Tatsache, dass ich einen erheblichen Teil meiner freien Zeit in die Arbeit für das Beschwerdezentrum investiere, ist meine Motivation unmissverständlich ablesbar: Es geht um eine gesellschaftspolitisches Engagement. Nur vorsorglich sei einem Einwand begegnet, nämlich dem Einwand, meine Motivation sei Rache für selbst durch Behörden und Justiz in Freiburg erlittene Ungerechtigkeit. Dieser Vorwurf dürfte sehr schwer in Einklang zu bringen sein mit der Tatsache, dass ich, um nur ein Beispiel zu nennen, für den aktuellen LeiDartikel in der Rubrik ‚Justiz’ (siehe Anlage 4: ‚Und der wirkliche Mörder läuft noch immer frei herum!’) etwa 100 Stunden Arbeit zu investieren hatte, die kritisierten Behördenmitarbeiter und Juristen sind allerdings nicht aus Freiburg, sondern aus Sachsen. Es ist außerdem nicht ungewöhnlich, dass ein bestimmtes gesellschaftspolitisches Engagement Folge eines traumatischen Erlebnisses ist (man denke an den Mann, dem wir die Notrufsäulen an den Straßenrändern verdanken).
Ende der Vorbemerkungen
Zum Fall Geißler
Zu 1:
Auf einer zum Beschwerdezentrum gehörenden Unterseite mit dem Titel ‚WANTED’ bitten wir die Leser des Beschwerdezentrums um Mitarbeit. Es heißt dort:
„Wir in der Redaktion des Beschwerdezentrums und der Richterdatenbank arbeiten ehre-namtlich und haben kein Budget. Von kleineren Spenden abgesehen und einem Beitrag zu unseren Sach-kosten, der für von uns redaktionell bearbeitete Fälle von Beschwerdeführern entrichtet werden muss (€ 50,-), haben wir keine Einnahmen, insbesondere keine Werbe-einnahmen. Wir können es uns daher zwar leisten, einen hochbrisanten kompromittie-renden Brief des 'Verbandes der Energieversorgungsunternehmen' (siehe Die Tricks der Energieversorgungs-Mafia) zu publizieren, den zu publizieren ein großes Nachrichten-Magazin sich nicht traute, weil wir durch diese 'Provokation' keinen (Anzeigen-) Kunden verlieren können, der jährlich für einige Millionen Euro Anzeigen bei uns geschaltet hat (wir haben nämlich keine Anzeigenkunden und können also auch keine Anzeigenkunden verlieren), aber genau das ist auch unser Problem, denn die finanzielle Enge schränkt unseren Bewegungsspielraum ein. - Aus diesem Grunde bitten wir Sie, verehrte Leserinnen und Leser, um praktische Hilfe, die Sie weder Geld noch Mühe kostet.“
Beweis:
Anlage 5, Ausdruck der Seite mit der URL http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/WANTED.htm
Es gehört zu den alltäglichen Aufgaben von Journalisten, Informationen zu sammeln, unter anderem auch solchen Informationen, die das Handeln von gesellschaftlich bedeutsamen Akteuren (dazu zählen insbesondere Politiker, Juristen und Behördenmitarbeiter) durchsichtig und verständlich zu machen. – Es ist üblich und selbstverständlich, dass auch und gerade gesellschaftskritische Seiten darum bemüht sind und sein müssen, Informationen ‚unterhaltsam’ darzubieten. Die leicht satirische Gestaltung der Seite (insbesondere durch den Titel ‚WANTED’) dient genau diesem Zweck. Bereits daraus eine ehrverletzende Absicht herzuleiten, ist daher objektiv nicht begründbar. Es geht hier immerhin um ein Grundrecht! Es könnte also nur darum gehen, den Vorwurf durch Nennung konkreter ehrverletzender Äußerungen zu konkretisieren. Doch daran fehlt es!
Auf der gesamten Seite ist keine einzige ehrverletzende Aussage zu finden! Insbesondere wurde weder über Herrn Geißler noch über eine andere Person aus der Liste derer, über die wir uns Informationen wünschen, irgendeine Aussage gemacht, schon gar keine ehrverletzende. Es wäre absurd, die reine Tatsache, dass wir Recherchen zu bestimmten Behördenvertretern anstellen, bereits als ‚Beleidigung’ zu werten. Derartige Recherchen gehören zu den alltäglichen Aufgaben von Journalisten.
So wundert es nicht, dass das Urteil des Amtsgerichts durch ein völliges Fehlen jeglicher Begründungen imponiert. Es werden von mir verfasste Texte zitiert und dann wird übergangslos einfach behauptet: „Durch diese Vorgehensweise versuchte der Angeklagte nicht nur an Informationen aus der priva-ten Sphäre von Herrn Geißler zu kommen, sondern auch diesen durch die oben erwähn-ten Formu-lierungen in seiner Ehre zu verletzen."
Angesichts der Bedeutung des hier vom Beschuldigten in Anspruch genommenen Grundrechts kann man von einem Gericht erwarten, dass es explizit macht, worin denn in den zitierten Texten die Ehrverletzung bestehen soll.
Zur Begründung für diese Ansicht zitiere ich aus einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt. Es geht um einen Fall, in dem ein Angeklagter einen Richter der Rechtsbeugung bezichtigt hatte.
Dort heißt es:
„Unter Beleidigung i. S. von § 185 StGB ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgebung der Missachtung oder Nichtbeachtung zu verstehen. Erforderlich ist eine Äußerung, die dem Betroffenen den personellen, sittlichen oder sozialen Geltungswert durch Zuschreiben negativer Qualitäten ausdrücklich oder in Form einer Implikation abspricht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1998, 3214 [3215]). ... Eine nachprüfbare, auf den objektiven Sinngehalt der Äußerungen des Angeklagten eingehende Beweiswürdigung hat das LG nicht angestellt. Es wäre jedoch Pflicht gewesen, es nicht bei der Mitteilung des Wortlauts der beanstandeten Erklärungen des Angeklagten zu belassen, sondern die gesamten Begleitumstände mit zu würdigen, um dem Gehalt der Äußerungen in der konkreten Situation zu erfassen. ... Solche Feststellungen sind gerade deshalb notwendig, weil ... überprüft werden muss, ob der Tatrichter ‚bei der Feststellung und Würdigung des Tatbestands ... die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit verletzt’ hat, was schon dann der Fall sein kann, ‚wenn der Inhalt einer schriftlichen Äußerung zu ermitteln ist und der Äußerung eine Bedeutung gegeben wird, die sich aus ihrem Wortlaut nicht oder nicht mit hinreichender Klarheit ergibt.’ “ (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. 10. 2002, 1 Ss 329/01)
Ergänzend zu diesem Text sei angemerkt, dass auf der vom Amtgericht Freiburg zitierten Seite des Beschwerdezentrums folgender Satz von mir zu lesen ist: "Es geht uns um etwas Ernsteres: Es geht darum, durch Hintergrundinformationen das Handeln von Behördenvertretern und Juristen im Kontext ihrer jeweiligen Werte und Lebensumstände (besser) verstehen zu können.“ – Es dürfte dem Amtsgericht sehr schwer gefallen sein, aus diesem Motiv eine ehrverletzende Absicht zu konstuieren, d. h. argumentativ zu begründen. Das Gericht zog es daher offensichtlich vor, auf eine Begründung von vornherein zu verzichten.
Zu 2 und zum Fall Weckerle:
In dem oben zitierten Urteil heißt es weiter: „Ergibt die Prüfung, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, hängt ihre Zulässigkeit von ihrem Wahrheitsgehalt ab. Ihr Schutz endet da, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen kann, so dass jedenfalls die bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst sind. Bei bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen scheidet daher auch eine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) grundsätzlich aus.
Erweist sich die Äußerung dagegen als ein Werturteil bzw. als Meinungskundgabe, geht die Meinungsfreiheit grundsätzlich dem Persönlichkeitsschutz vor, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletztend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird. Im 'Kampf um das Recht' darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen.“
Dr. Peter Niehenke