Anzeige gegen Amtsrichter Leipold (Freiburg) wegen Verletzung der Menschenwürde Rechtliches


Beitrag von Peter ® (DPN,Peter), Jun 20,2003,16:01       Archiv
Staatsanwaltschaft Freiburg
Kaiser-Joseph-Str. 259

79098 Freiburg
20. 6. 2003


Strafanzeige und Strafantrag
gegen
Richter am Amtsgericht Freiburg Andreas Leipold
wegen
Beleidigung (§ 185 StGB) und Verletzung der Menschenwürde

Beweis

Urteilsbegründung des Urteils in der Sache 23 Owi 44 Js 2299/2002 – AK 25/02,
zugestellt am 22. 3. 2003


Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen Richter Andreas Leipold wegen Beleidigung.

In der Urteilsbegründung im oben genannten Verfahren schreibt Richter Leipold auf Seite 8: „Auch wenn die gesellschaftlichen Anschauungen zeitbedingt und einem fortlaufenden, immer freizügiger werdenden Wandel unterworfen sind, verletzt der Betroffene mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit, nämlich mit der Bedeckung mit einem Strumpf lediglich über Penis und Hoden, jenes Minimum an Regeln grob, ohne deren Beachtung auch eine für Entwicklungen offene Gesellschaft nicht auskommt. Es ist völlig unerheblich, ob der Betroffene gänzlich nackt oder ledig-lich in der beschriebenen Art und Weise in der Öffentlichkeit auftritt. In beiden Fällen wird das Scham- und Anstandsgefühl der sich ungewollt mit dieser Art des Auftretens des Betroffenen konfrontierten Menschen erheblich berührt. Ein Blick in jedes Dorf oder jede Stadt, nicht nur in Deutschland, zeigt, dass es zu den herrschen Anschauungen über die unerläßlichen Voraussetzungen eines geordneten Gemeinschaftslebens gehört, sich gemäß den herrschenden Kleidungskonventionen in der Öffentlichkeit zu bewegen. Das vorliegende Auftreten des Betroffenen“ (gemeint ist, wie die Urteilsbegründung zeigt, eine Bekleidung, bei der die Geschlechtsteile abgedeckt sind!), „verletzt diese Anschauungen erheblich und ist ebenso wie das nackte Auftreten in der Öffentlichkeit dazu geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen und ABSCHEU, EKEL, SCHOCK, SCHRECKEN oder eine Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen.“ (Hervorhebungen durch den Anzeigenerstatter, Dr. Niehenke).

Ich empfinde diese Formulierung, mein Anblick (selbst mit abgedeckten Geschlechtsteilen) sei geeignet, Ekel, Abscheu, Schock und Schrecken bei einem Betrachter auszulösen, zutiefst verletzend und in ihrem menschenverachtenden Duktus schlicht eines deutschen Gerichts unwürdig.

Ein solcher Satz hat in einer Urteilsbegründung eines deutschen Gerichts zu Beginn des 21. Jahrhunderts wahrlich nichts zu suchen. Er ist leibfeindlich und persönlich zutiefst verletzend. Dies gilt insbesondere, weil die Behauptung sogar für den Fall aufrecht erhalten wird, dass die Geschlechtsteile abgedeckt sind !!

Ich bitte umgehend um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem dieser Strafanzeige geführt wird.

Dr. Peter Niehenke


--modified by Peter at Fri, Jun 20, 2003, 16:02:30



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Antworten zu diesem Beitrag


Genial!

Re: : Anzeige gegen Amtsrichter Leipold (Freiburg) wegen Verletzung der Menschenwürde -- Peter
Beitrag von Michael (Nacktlaeufer) ® , Jun 22,2003,06:19    nach oben   Archiv
Hi Peter,

es hat etwas gebraucht, aber ploetzlich ist mir klar geworden, dass das ein genialer schachzug ist :-D.

(zuviel sollte hier wohl nicht verraten werden)

Michael



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Nutzlos

Re: : Genial! -- Michael (Nacktlaeufer)
Beitrag von konrad ® , Jun 22,2003,18:23    nach oben   Archiv
Zwar scheint mit diesem Beitrag die Frage nach der Zumutbarkeit des Anblicks eines nackten Menschen erneut aufgeworfen zu sein, aber da der Richter ganz offensichtlich seine Ansicht über den Auftritt beliebiger scheinbar nackter Männer ausgedrückt hat, und hierzu eine Ansicht zu äußern auch verpflichtet gewesen ist, auch wenn er nur Peter nennt (eine allgemeine Aussage wird an einem konkreten Individuum festgemacht um nicht etwaige Ausnahmen von der Regel berücksichtigen zu müssen), ist der Antrag völlig aussichtslos und damit meines Erachtens eher kontraproduktiv und nicht genial. Peter läuft nämlich mit solchen Anträgen Gefahr, noch weniger ernst genommen zu werden als bisher schon. Obwohl die Richtermeinung der von Schleef widerspricht und schon deshalb als umstritten gelten kann, man sie menschenwürdeverletzend nennen kann, eine Beleidigung ist sie nicht. Eine Beleidigung betrifft meines Erachtens immer konkrete Personen.


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Man darf nicht eindimensional denken ...

Re: : Nutzlos -- konrad
Beitrag von Peter ® , Jun 22,2003,19:18    nach oben   Archiv
Wir kommst du auf die absurde, wirklich absurde Idee, Konrad, ich würde nicht "ernst genommen"?? :-)

Und was die Frage angeht, ob diese Strafanzeige, unabhängig davon, ob man juristisch damit durchkommt (ich werde sie bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte treiben !!), "nutzlos" ist, kann ich nur antworten: Du denkst offensichtlich 'eindimensional' und verstehst von Öffentlichkeitsarbeit wenig. (Wenn ich immer nur danach geschaut hätte, ob ich "juristisch" eine Chance habe, gäbe es diese Bewegung gar nicht :-)



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Re:: Man darf nicht eindimensional denken ...

Re: : Man darf nicht eindimensional denken ... -- Peter
Beitrag von Michael (Nacktlaeufer) ® , Jun 23,2003,00:08    nach oben   Archiv
Du denkst offensichtlich 'eindimensional' und verstehst von Öffentlichkeitsarbeit wenig.

Eben! Ich sass mit meiner frau im einer bar, als mir klar geworden ist, wie vielschichtig diese aktion ist. Meine frau hats mir wohl angesehen und sofort gefragt was mir ploetzlich so viel freude bereitet :-)

Michael



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Wenn man einen Stein ins Wasser wirft ...

Re: : Re:: Man darf nicht eindimensional denken ... -- Michael (Nacktlaeufer)
Beitrag von Peter ® , Jun 23,2003,01:34    nach oben   Archiv
:-)

Nach der "Chaos-Theorie" kann der Flügelschlag eines Schmetterlings in Peking der "Auslöser" für einen Wirbelsturm in Californien sein. Theoretisch. - Und diese Anzeige ist kein "Schmetterlings-Flügelschlag" ... :-)

Diese Anzeige wurde per Fax an die Staatsanwaltschaft Freiburg und, zeitgleich, an mehr als 150 Rechtsanwälte (überwiegend aus dem Freiburger Raum) und an etwa 80 Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen verschickt (Rechtsanwälte REDEN darüber, wenn eine solche Anzeige gegen einen Richter erstattet wurde, mit dem sie immer zu tun haben ...). Das habe ich auch damals gemacht, als ich den ("grünen") Anwärter für das Amt des Oberbürgermeisters in Freiburg wegen Beleidigung anzeigte (er hatte, wie bekannt, auf einer Wahlveranstaltung gesagt: "Der Nacktläufer hat doch eh' ein Rad ab!"). Das führte dazu, die die CDU (!!)- Kandidatin für das Amt sich mit sehr toleranten Ansichten zu "uns" zu Wort meldete !! Es gab einen Zeitungsbericht, und es hätte die Wahl beeinflussen können ...

Wenn man einen Stein ins Wasser wirft ...

Und bedenke: Die Staatsanwaltschaft, die "natürlich" das Verfahren als "unbegründet" einstellen wird, muss die Einstellung begründen. Der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe muss dieser Begründung zustimmen. Das Amtsgericht und dann das Oberlandesgericht Karlsruhe auch. ... - und dann kommt das BVG, das die Klage nicht annehmen wird. Aber die Medien werden sich für die Problematik immer mehr interessieren, je "höher" es geht.

Und, wie war das in der Vergangenheit: Wann immer Staatsanwaltschaften oder Gerichte sich in "unserer Sache" irgendwie zu Wort gemeldet haben, haben sie sich gnadenlos lächerlich gemacht.

Und das sind nur einige wenige der vielen Aspekte dieser "Aktion" ...

Peter



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Re:: Wenn man einen Stein ins Wasser wirft ...

Re: : Wenn man einen Stein ins Wasser wirft ... -- Peter
Beitrag von kiste ® , Jun 23,2003,04:04    nach oben   Archiv
Und nicht zu vergessen: der Termin. Kurz bevor es jetzt Eng wird, liegt dieses ideale "Sommerlochthema" auf 80 Redaktionsschreibtischen.


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RAe Dr. Fricke und RAe Dorasil (Freiburg): Eine 'beschämende' Primitivität

Re: : Anzeige gegen Amtsrichter Leipold (Freiburg) wegen Verletzung der Menschenwürde -- Peter
Beitrag von Peter ® (DPN,Peter), Jun 29,2003,01:04    nach oben   Archiv
Ich habe die Kopie der Strafanzeige an eine ganze Reihe von Redaktionen und auch an etwa 150 Rechtsanwälte (überwiegend aus dem Freiburger Raum) verschickt. Ein Anwalt bat mich einfach, ihm keine weiteren Faxe zuzusenden, was ich selbstverständlich erfülle und was sein gutes Recht ist.

Zwei Anwälte jedoch hatten das Bedürfnis, diesen Wunsch mit einer ausführlichen Stellungnahme zu verbinden.

Da ich der Meinung bin, dass man die sich in diesen Briefen ausdrückende Haltung ("Para-Rassismus", siehe Link) durchaus den Internet-Nutzern bekannt machen sollte, wenn diese unter den entsprechenden Namen in Suchmaschinen nach Informationen über einen dieser Anwälte suchen, weil sie ihn ggf. zu Rate ziehen wollen, mache ich die erhaltenen Briefe hier öffentlich. Auf diese Weise finden doch leichter die zusammen, die auch zusammen gehören :-) (Ich nenne ja solche Menschen, die verlangen, mit staatlicher GEWALT vor dem Anblick von Menschen geschützt zu werden, im Allgemeinen "verklemmte Idioten").

Dr. Peter Niehenke

Rechtsanwälte Dorasil und Dorasil, Freiburg

Rechtsanwälte Dr. Fricke und Kollegen, Freiburg

dazugehöriger link: Para-Rassismus: Über den (nicht vorhandenen) Unterschied, einen Behinderten, einen Schwarzen oder einen Nackten 'nicht sehen' zu wollen

--modified by Peter at Sun, Jun 29, 2003, 09:03:12



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'Die Würde des Menschen ist unantastbar' ... schon mal davon was gehört ?

Re: : RAe Dr. Fricke und RAe Dorasil (Freiburg): Eine 'beschämende' Primitivität -- Peter
Beitrag von Authentic ® , Jun 29,2003,01:35    nach oben   Archiv

Ich habe kurz gezögert, ob ich den Links folgen sollte zu Inhalten, von denen ich wahrscheinlich wütend werde oder das Kotzen kriege. Beides trat mental ein.

Der zweite Link weist nach meinem Empfinden auf eine absolut verachtende Haltung zu MENSCHEN.

Der erste Link weist auf etwas lächerlichmachendes, aber ich fühlte mich betroffen, weil der Mann meinen Vornamen trägt und die Frau den Vornamen meiner Schwester. Ich distanziere mich von derartigen Auffassungen auf das allerschärfste !!!

Die gewünschte Nichtbeachtung durch die Freiburger Bevölkerung wurde ja gerade vor wenigen Tagen widerlegt : Es fing schon gut an: Als ich (noch züchtig bekleidet mit einer Shorts) mit dem Rad aus dem Haus kam, meinte ein Mädchen: "Sie sind der Nacktjogger, gell?"

Mein Fazit: Wer sich in entsprechender Verfassung fühlt : Unbedingt lesen ! So schreiben FEINDE der Wald-FKK-Bewegung - das sind nicht mehr nur Gegner, mit denen man noch diskutieren oder verhandeln könnte.

Mit virtuellen entrüsteten Blicken in Richtung ... [zensiert]
Authentic




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Re:: RAe Dr. Fricke und RAe Dorasil (Freiburg): Eine 'beschämende' Primitivität

Re: : RAe Dr. Fricke und RAe Dorasil (Freiburg): Eine 'beschämende' Primitivität -- Peter
Beitrag von Ingo Ffm ® , Jun 29,2003,01:59    nach oben   Archiv
Wrg ...

Während der Dorasil ja noch mit einem "Augenschmunzeln (Arschrunzeln?)"* schreibt, fällt einem zum Fricke doch grad mal gar nichts mehr ein.
"Ih, guck mal Mami, lauter Exibisten!" - "Ja, Schatz, das ist mal so am FKK-Strand."
Da glätten sich mir echt die Schamhaare, wenn ich so was lese.

mit gekräuselten Nackenhaaren
Ingo


*aus "Kalkofes Mattscheibe" (bezeichnenderweise, wie mir scheint)



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bedenkliche Frage Rechtliches

Re: : RAe Dr. Fricke und RAe Dorasil (Freiburg): Eine 'beschämende' Primitivität -- Peter
Beitrag von konrad ® , Jun 30,2003,23:05    nach oben   Archiv
Wenn mir ein Rechtsanwalt etwas schreibt, aus dem ich den Eindruck gewinne, daß er für seinen Beruf nicht qualifiziert ist, und ich diese Fehlleistung dann öffentlich mache, kann der mich dann wegen Beleidung oder öffentlicher Herabsetzung verklagen? Oder muß er öffentlich für sein "Gutachten" einstehen, einschließlich falscher Behauptungen von Straftaten?


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Nix Bedenkliches :-)

Re: : bedenkliche Frage -- konrad
Beitrag von Peter ® (DPN,Peter), Jul 01,2003,00:30    nach oben   Archiv
Lieber Konrad

Wann immer du etwas öffentlich machst, musst du eine SEHR wesentliche Unterscheidung im Kopf haben: Tatsachenbehauptungen versus Wertungen.

Wenn du Tatsachenbehauptungen aufstellst ("Dieser Mann hat gestohlen!"), dann ist das keine Meinungsäußerung und daher auch nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt (als Tatsache gilt alles, was "bewiesen" oder "widerlegt" werden kann). Davon unterscheiden musst du "Wertungen". Egal wie verletzend eine Wertung sein mag: Solange du HANDLUNGEN oder PRODUKTE (auch geistigte Produkte) von Menschen bewertest, darfst du so scharf sein, wie du willst. Das ist durch das Recht auf "freie Meinungsäußerung" gedeckt. Wenn du aber MENSCHEN und nicht deren HANDLUNGEN bewertest, dann musst du aufpassen, weil du dann sehr schnell wegen "Beleidigung" in Schwierigkeiten kommen kannst.

Beispiel: Du darfst NICHT sagen: "Dieser Anwalt ist dumm!" Du darfst aber sagen: "Der Schriftsatz dieses Anwaltes ist unglaublich dämliches Machwerk!" Über seinen Schriftsatz darfst du sagen, was du willst, nicht aber über ihn.

Wenn du sagst: "Dieser Mann ist völlig inkompetent!", dann ist das an der Grenze: Es ist einerseits offensichtlich eine "Wertung". Die ist dir erlaubt. Es kann aber auch als "Tatsachenbehauptung" aufgefasst werden. Wenn du Gründe anführen kannst, warum du ihn "inkompetent" nennst (wenn du das also nicht einfach so sagst, um ihn zu verletzen - das nennt man dann eine "Schmähkritik"), DANN wird man dir diese Äußerung durchaus noch durchgehen lassen. Wenn du aber sagst: "Der ist ein Arschloch!", dann steht die Schmähung der Person, nicht aber die "Kritik AN der Person" im Vordergrund, und Schmähkritik ist nicht erlaubt.


Die Anwälte haben mir Briefe geschrieben. Diese Briefe kann ich in jedem Fall veröffentlichen, denn ihre Briefe sind keine "privaten Briefe": Sie sind die Antwort auf eine Pressemitteilung und richten sich an eine "Person des öffentlichen Lebens" (mich) und in DIESER Eigenschaft haben sie mir ja auch geschrieben (an den "Nacktläufer von Freiburg" sozusagen). Daher sind diese Briefe wie "Leserbriefe" an eine Redaktion zu werten. Die Schreiber zeigen damit sozusagen, dass sie an dem "gesellschaftlichen Diskurs" über diese Thematik teilnehmen wollen.

Selbst wenn es private Briefe gewesen wären, dürfte ich die Briefe selbstverständlich veröffentlichen !! Nur könnten Sie dann verlangen, dass ich die Briefe wieder aus dem Internet herausnehme. Diesem Verlangen müsste ich Folge leisten, sonst könnten sie es auf dem Privatklageweg erstreiten. Ich darf es also tun (ich verstoße mit der Veröffentlichung gegen kein Gesetz), aber sie könnten verlangen, dass ich es wieder rückgängig mache.

In KEINEM Fall kann es eine Beleidigung darstellen, jemanden korrekt zu zitieren oder ein Schriftstück von ihm öffentlich zu machen.

So weit mal.

Peter

--modified by Peter at Tue, Jul 01, 2003, 00:35:07



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Re:: Nix Bedenkliches :-)

Re: : Nix Bedenkliches :-) -- Peter
Beitrag von konrad ® , Jul 01,2003,09:10    nach oben   Archiv
OK, gut vorbereitet, und so ein Anwaltsbrief ist als eine Art Selbsthinrichtung zu werten ...
Und, auf der anderen Seite, Dummheit ist ja auch nicht verboten.


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Dr. Fricke und Partner 'während des Joggens Hühnerblut trinkend ?'

Re: : RAe Dr. Fricke und RAe Dorasil (Freiburg): Eine 'beschämende' Primitivität -- Peter
Beitrag von Jochen / Bistro Atlas ® , Jul 01,2003,23:25    nach oben   Archiv
Dr.Fricke und Partner,

Wie war das, während des Joggens Hühnerblut trinken, was für eine Phantasie von einem Anwalt.

Sollte man da nicht kriminalistisch die Phantasien etwas durchforsten oder besser eine Überwachung solcher Personen vornehmen.



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Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wg Weigerung von StA Ganser zu ermitteln

Re: : Anzeige gegen Amtsrichter Leipold (Freiburg) wegen Verletzung der Menschenwürde -- Peter
Beitrag von Peter ® (DPN,Peter), Jul 01,2003,19:42    nach oben   Archiv

Ermittlungsverfahren gegen Richter am AG Andreas Leipold wegen Beleidigung
Meine Strafanzeige vom 20. 6. 2003 (beiliegend)
Antwort von Staatsanwalt Ganser vom 25. 6. 2003
Aktenzeichen des StA Freiburg: 25 Js 16615/03


Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt

Hiermit lege ich gegen die Entscheidung von Staatsanwalt Ganser, meiner Strafanzeige keine Folge zu geben, Beschwerde ein.

Die Formulierung von Richter Leipold, mein Anblick (sei es nun angezogen oder nackt) sei geeignet, „Ekel, Abscheu, Schock und Schrecken“ auszulösen, stellt eine schwere Beleidigung und zudem eine Verletzung meiner Menschenwürde dar. Wäre ich körperlich behindert und ein Richter würde eine derartig menschenverachtende Formulierung wählen, würde ein Aufschrei durch ganz Deutschland gehen.

Da es auch in Freiburg im öffentlichen Raum Statuen und andere künstlerische Abbildungen nackter Menschen gibt und da auch in Freiburg auf Werbeflächen nackte Menschen abgebildet sind, ohne dass daran jemand Anstoß nähme, drückt Richter Leipold mit seiner Formulierung aus, dass speziell der Anblick meines nackten Körpers Ekel auszulösen imstande sei. Denn es wird durch den Text in keiner Weise deutlich, dass Richter Leipold meint, der An-blick nackter Menschen sei ganz generell geeignet, Ekel auszulösen (es wäre in der Tat auch ziemlich lächerlich, so etwas zu behaupten). Es handelt sich also um eine „persönliche Verunglimpfung“, eine Verklausulierung der Botschaft: „Du bist einfach zu hässlich, um draußen so herumlaufen zu dürfen!“

Ein Richter hat, wenn er das Verhalten eines Beschuldigten charakterisiert, selbstverständlich auf „angemessene Formulierungen“ zu achten. Die Charakterisierung, der Anblick eines bestimmten Menschen sei ekelerregend, ist eine schwere Beleidigung und Verletzung seiner Würde.

gez.
Dr. Peter Niehenke

Und so geht die Staatsanwaltschaft vor, wenn jemand sich DURCH DEN NACKTLÄUFER beleidigt fühlt. Das wird über 2 Instanzen verfolgt!



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